sonoroCARE AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 13. Juni 2021
Die von uns angebotene Garantieverlängerung sonoroCARE kann nur im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein Produkt abgeschlossen werden, welches über die von der sonoro audio GmbH (sonoro) betriebene Internetseite www.sonoro.com (Webseite) oder bei einem qualifizierten Partner käuflich erworben wurde. Mit dem Erwerb von sonoroCARE erklären Sie sich automatisch mit den hier aufgeführten Bedienungen einverstanden. Der Abschluss der Garantieverlängerung wird wirksam mit Erhalt der Rechnung von sonoro, welche auch den Abschluss der Garantieverlängerung ausweist. Für die Geltendmachung von Ansprüchen finden ausschließlich diese allgemeine Geschäftsbedingung der
sonoroCARE Anwendung.
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Welche Art der Garantieverlängerung bieten wir an?
sonoroCARE bietet allen über die www.sonoro.de oder bei einem qualifizierten Partner erworbenen Produkte eine Garantieverlängerung von 1 Jahr an. Dies bedeutet, dass Sie für Ihr Produkt einen Garantieanspruch von insgesamt 3 Jahren haben (2 Jahre herkömmliche Herstellergarantie + 1 Jahr sonoroCARE).
Was ist durch sonoroCARE abgedeckt?
Bei Auftreten eines Defekts umfasst die Garantieverlängerung folgende Leistungen:
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Mechanische oder elektrische Fehlfunktion bzw. Funktionsbeeinträchtigung, welche auf ein Material-, Konstruktions-, Produktions- oder Montagefehler des Produktes zurückzuführen sind.
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Sofern das Produkt einen Defekt aufweist, wird es von sonoro repariert und der Garantieanspruch bleibt in diesem Fall weiterbestehen.
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Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, behält sonoro sich die Möglichkeit vor, in Einzelfällen ein Ersatzprodukt zu liefern, welches die gleichen technischen Spezifikationen aufweist.
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NICHT abgedeckt sind Akkus und / oder Batterien jeglicher art.
Wann beginnt und wann endet die Garantieverlängerung?
Die Garantieleistung ist immer 1 zusätzlich Jahr, zu den bereits gewährten 2 Jahren, (insgesamt 3 Jahre nach Erhalt der Ware) gültig.
Kommt es in einem Reklamationsfall zu einer Lieferung eines Ersatzprodukts anstelle einer Reparatur, setzt sich in diesem Fall die Garantie für den Rest der ursprünglichen vereinbarten Laufzeit am Ersatzprodukt fort.
Welche Leistungen sind bei sonoroCARE ausgeschlossen?
Wir sind nicht zur Reparatur verpflichtet, wenn die Reklamation vorsätzlich herbeigeführt wurde. Sollte ein Reklamationsfall grob fahrlässig verursacht worden sein, ist sonoro berechtigt die Leistung zu kürzen oder diese komplett abzulehnen.
Welche Pflichten (Obliegenheiten) sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?
Wir gehen davon aus, dass Ihre Angaben bei der Anmeldung der Reklamation wahrheitsgemäß und vollständig sind. Zwar bestehen für den Garantiefall keine besonderen vorvertraglichen Anzeigepflichten, dennoch kann sonoro den Kaufvertrag von sonoroCARE und somit die Garantieverlängerung aufgrund einer arglisten Täuschung anfechten. Während der Vertragslaufzeit haben Sie die Herstellerrichtlinien zu befolgen sowie das Produkt angemessen zu behandeln. Verletzten Sie eine der genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so ist sonoro von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist sonoro berechtigt, ihre Leistung in einem Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das nicht Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
Welche Pflichten sind im Garantiefall zu beachten und welche Folgen hat deren Nichtbeachtung?
Sie sind verpflichtet den Eintritt eines Reklamationsfalls unverzüglich zu melden. Hierzu kontaktieren Sie den sonoro Kundenservice (Kontaktdaten unter www.sonoro.de/de/sonoro/kontakt) und folgen den dortigen Anweisungen.
Wer ist zum Kauf von sonoroCARE berechtigt?
Es sind ausschließlich Kunden zum Kauf der sonoroCARE berechtigt, die bei Bestellung eine Rechnungsadresse innerhalb der EU oder der Schweiz haben.