Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegen- über Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Dieses AGB gelten daher nicht für Bestellungen von Verbrauchern in unserem Online-Shop. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingun-gen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2 In Deutschland und in Ländern, in denen wir über einen Vertriebsvertrag vertraglich verbunden sind, ergänzen diese Verkaufsbedingungen den Vertriebsvertrag für die jeweiligen einzelnen Bestellungen des Bestellers.

1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünf- tigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsge- schäfte verwandter Art handelt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufs- bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Spä- testens mit Auslieferung der Bestellung liegt eine Annahme vor.

  2. Überlassene Unterlagen

    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Bestel- ler überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen; Werbeunterlagen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht inner- halb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

  3. Preise und Zahlung

4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

  1. 4.2  Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

  2. 4.3  Rechnungsstellung und Mahnungen erfolgen elektronisch.

Verlangt der Besteller eine Versendung der per Post, so sind wir berechtigt, dafür eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Versand zu verlangen.

4.4 Die Transportkosten trägt der Händler, ab einer Bestellung in Deutschland von mehr als EUR 300,00 (netto) ist die Lieferung kostenlos.
4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Ver- zugszinsen werden in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Für Mahnungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Erfolgt trotz zweimaliger Mahnung keine Zahlung, behalten wir uns vor, die Forderung dem Inkasso zu übergeben. Hierfür erheben wir eine pauschale Bearbeitungsge- bühr in Höhe von 30,00 Euro.

4.7 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben an- gemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit, Teillieferungen

6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende An- sprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzun- gen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuld- nerverzug geraten ist.

6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nach- träglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Be- triebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch die verbindlich vereinbarten Fristen und Ter- mine nicht zu vertreten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder dem Käufer zuvor längeres Zuwarten nicht zu zumuten ist, ist er berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
6.5 Teillieferung sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Verkäufer getragen werden.

7. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlas- sen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Bestel-

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ler sich vertragswidrig verhält.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu be- handeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht über- gegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Be- steller für den uns entstandenen Ausfall.

8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehalts- ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehr- wertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die For- derung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungsein- stellung vorliegt.

8.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers
an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei- tung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Ver- mischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung

der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung (mindestens zwei Nachbesserungsversuche) innerhalb angemes-

sener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehen- der Regelung ohne Einschränkung unberührt.

9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbe- schadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurück- treten oder die Vergütung mindern.

9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur un- erheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand- lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehen- den Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nach- erfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwen- dungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträg- lich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs- anspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.

10. Produktfotos

Soweit wir dem Besteller Produktfotos zur Verfügung stellen,
so ist der Besteller berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Produktfotos ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkaufs zu benutzen. Ihm werden nur einfache Nutzungsrechte daran ein- geräumt. Die Nutzungsrechteeinräumung ist befristet auf die Dauer der Zusammenarbeit zwischen uns und dem Besteller, in Deutschland und in Ländern, in denen wir mit dem Besteller über einen Vertriebsvertrag vertraglich verbunden sind, auf die Dauer des Vertriebsvertrags. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm übertragenen einfachen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu über- tragen oder Dritten daran Nutzungsrechte einzuräumen.

11. Sonstiges

11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 11.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten diese Verkaufsbe- dingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, bleibt der deutsche Vertragstext maßgeblich.

11.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: 09.2024