Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Diese AGB gelten daher nicht für Bestellungen von Verbrauchern in unserem Online-Shop. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2 In Deutschland und in Ländern, in denen wir über einen Vertriebsvertrag vertraglich verbunden sind, ergänzen diese Verkaufsbedingungen den Vertriebsvertrag für die jeweiligen einzelnen Bestellungen des Bestellers.

1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Spätestens mit Auslieferung der Bestellung liegt eine Annahme vor.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Werbeunterlagen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Ziffer 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

4. Preise und Zahlung

4.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

4.2 Wir sind berechtigt, Vorkasse zu verlangen.

4.3 Rechnungen und Mahnungen werden elektronisch übermittelt. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt die Rechnungsstellung als elektronische Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben. Wir sind berechtigt, hierfür insbesondere das Format XRechnung oder ein anderes zulässiges Format nach EN 16931 zu verwenden. Eine zusätzliche Übersendung in Papierform erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Die Transportkosten trägt der Händler, ab einer Bestellung in Deutschland von mehr als EUR 300,00 (netto) ist die Lieferung kostenlos.

4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.6 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, den gesetzlichen Verzugsschaden einschließlich der gesetzlichen Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4.7 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit, Teillieferungen

6.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch die verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Verzögerungen berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder dem Käufer zuvor längeres Zuwarten nicht zu zumuten ist, ist er berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

6.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

6.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, wobei die verursachten zusätzlichen Versandkosten vom Verkäufer getragen werden.

7. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

8.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Mängelansprüche verjähren in 24 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

9.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung (in der Regel zwei Nachbesserungsversuche) innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

9.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

9.6 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.7 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 9.6 entsprechend.

9.8 Erweiterte Gewährleistungsunterstützung bei Reparaturverlängerungen

9.8.1 Soweit sich die Gewährleistungsfrist des Bestellers gegenüber seinem Abnehmer aufgrund einer im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung durchgeführten Nachbesserung (Reparatur) gemäß § 475e Abs. 5 BGB um zwölf Monate verlängert, gewähren wir dem Besteller für die Dauer dieses verlängerten Gewährleistungszeitraums Unterstützung bei der Mängelbeseitigung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9.8.2 Die Unterstützung umfasst nach unserer Wahl die kostenlose Bereitstellung von Ersatzteilen, die Durchführung der Reparatur in unserem Service-Center oder die Erstattung angemessener, von uns vorab genehmigter Reparaturkosten. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines neuen Geräts besteht im Rahmen dieser Regelung nicht.

9.8.3 Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Besteller

a) uns unverzüglich nach Kenntnis über die Inanspruchnahme durch seinen Abnehmer schriftlich oder per E-Mail informiert und dabei den zugrunde liegenden Mangel, den Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung an den Abnehmer sowie die durchgeführte Erstreparatur dokumentiert;

b) nachweist, dass die Gewährleistungsverlängerung auf einer gesetzlich veranlassten Nachbesserung gemäß § 475e Abs. 5 BGB beruht und der zugrunde liegende Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag;

c) uns vor Durchführung eigener Reparaturmaßnahmen Gelegenheit zur Prüfung und zur Wahl der geeigneten Abhilfemaßnahme gibt.

9.8.4 Die Regelung nach Ziffer 9.8.1 bis 9.8.3 lässt die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers nach §§ 445a, 445b, 478 BGB unberührt und tritt neben diese. Ziffer 9.2 bleibt für den ursprünglichen Gewährleistungszeitraum unverändert anwendbar.

9.8.5 Sofern wir dem Besteller im Rahmen eines gesonderten Vertriebsvertrags weitergehende Gewährleistungs- oder Reparaturzusagen machen, gehen diese der Regelung in Ziffer 9.8 vor.

10. Produktfotos

Soweit wir dem Besteller Produktfotos zur Verfügung stellen, so ist der Besteller berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Produktfotos ausschließlich zum Zwecke des Weiterverkaufs zu benutzen. Ihm werden nur einfache Nutzungsrechte daran eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte ist befristet auf die Dauer der Zusammenarbeit zwischen uns und dem Besteller, in Deutschland und in Ländern, in denen wir mit dem Besteller über einen Vertriebsvertrag vertraglich verbunden sind, auf die Dauer des Vertriebsvertrags. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm übertragenen einfachen Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen oder Dritten daran Nutzungsrechte einzuräumen.

11. Herstellergarantie; harmonisierte Garantiekennzeichnung (EU-Garantielabel)

11.1 Für Produkte, für die wir eine freiwillige, unentgeltliche Herstellergarantie mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewähren, stellen wir dem Besteller die geltenden Garantiebedingungen sowie – soweit einschlägig – die harmonisierte Garantiekennzeichnung („EU-Garantielabel“) in der jeweils aktuellen Fassung einschließlich der produktbezogenen Angaben (Herstellername, Modellkennung, Garantiedauer) zur Verwendung in seinen eigenen Vertriebskanälen zur Verfügung.

11.2 Soweit der Besteller die Produkte an Verbraucher weitervertreibt, ist er selbst dafür verantwortlich, die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen zur gesetzlichen Gewährleistung und zur Herstellergarantie vollständig, unverändert und jeweils in der von uns bereitgestellten aktuellen Fassung darzustellen, und zwar nur für Produkte und Zielländer, für die die jeweilige Garantie tatsächlich gilt.

11.3 Teilen wir dem Besteller mit, dass eine Garantie geändert wurde oder entfällt, hat er die Darstellung unverzüglich anzupassen oder zu entfernen. Eine eigenmächtige inhaltliche oder grafische Änderung der Kennzeichnung und der Garantiebedingungen ist nicht gestattet.

11.4 Für die rechtskonforme Darstellung in seinen eigenen Vertriebskanälen ist der Besteller verantwortlich. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er die bereitgestellten Kennzeichnungen oder Garantiebedingungen unrichtig, unvollständig, verändert, für nicht erfasste Produkte oder Länder oder nicht in der jeweils aktuellen Fassung darstellt. Dies gilt nicht, soweit die Ursache auf einer von uns bereitgestellten fehlerhaften Angabe beruht.

11.5 Garantiegeberin bleibt sonoro. Eine eigene Garantieverpflichtung des Bestellers wird durch diese Regelung nicht begründet.

12. Sonstiges

12.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

12.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollten diese Verkaufsbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden, bleibt der deutsche Vertragstext maßgeblich.

12.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Stand: 09/2026